Förderorganisation zwingendes Völkerrecht FzV
Die Aufgaben der Förderorganisation zwingendes Völkerrecht sind es, diplomatisch die Aufrechterhaltung, Einhaltung und Überwachung der Genfer Abkommen I – IV zu sichern, im Untersuchungsvorgang die Interessen der am Konflikt Beteiligten daraus vollständig wahrzunehmen, zu vertreten und zu sichern, ihre guten Dienste zur Beilegung des Konflikts zu leisten, sowie die Übertragung dieses Schutzes an einen Drittstaat zu leisten.