schiedsgericht1742pxKein anderes Gericht außer das Schiedsgericht ist für Völkerrecht und Zivilisten zuständig,kein IGH kein ISTGH das sind alles keine Völkerrechtlichen Gerichte,weil sie ausschließlich aus Verbänden Juristischer Personen bestehen.Nur das Völkerrechtliche Schiedsgericht laut Genfer Abkommen kann rechtgültige und bindende Urteile im Völkerrecht feststellen und beschließen,weil nur die völkerrechtlichen Schiedsgerichte die Genfer Abkommen und den immateriellen Anteil versichern können.

Das ordentliche unparteiische, den völkerrechtlichen Rechtvorschriften entsprechende Schiedsgericht ist in den Art. 1 - 12  und 132 - 149 Genfer Abkommen IV Zivilschutz sowie, Art. 73 / 95  UN - CHARTA und   Art. 8  ( 2 ),  a),  vi) Römisches Statut bestimmt.

 

logo 250

Postanschrift

Förderorganisation zwingendes Völkerrecht Postfach  191602 [ 14006 ]  Berlin Email : Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Notar und Landgericht

Urkunden mit absoluter Beweiskraft
Landgerichtspräsidentin Beate Helck
Urkunde Apostille: 9101a138-58/23023
Datum: 26.04.2023
 
Notarin Viola Hotescheck
Urkunde: 118/2023 Datum: 23.03.2023,
Urkunde: 118/2023 Datum: 25.04.2023