Kein anderes Gericht außer das Schiedsgericht ist für Völkerrecht und Zivilisten zuständig,kein IGH kein ISTGH das sind alles keine Völkerrechtlichen Gerichte,weil sie ausschließlich aus Verbänden Juristischer Personen bestehen.Nur das Völkerrechtliche Schiedsgericht laut Genfer Abkommen kann rechtgültige und bindende Urteile im Völkerrecht feststellen und beschließen,weil nur die völkerrechtlichen Schiedsgerichte die Genfer Abkommen und den immateriellen Anteil versichern können.
Das ordentliche unparteiische, den völkerrechtlichen Rechtvorschriften entsprechende Schiedsgericht ist in den Art. 1 - 12 und 132 - 149 Genfer Abkommen IV Zivilschutz sowie, Art. 73 / 95 UN - CHARTA und Art. 8 ( 2 ), a), vi) Römisches Statut bestimmt.