Als ius cogens bezeichnet man im Völkerrecht diejenigen Rechtsätze, die im Gegensatz zum ius dispositivum zwingendes Völkerrecht darstellen und in der Normenhierarchie über völkerrechtlichen Verträgen und über dem Völkergewohnheitsrecht stehen.
Als ius cogens bezeichnet man im Völkerrecht diejenigen Rechtsätze, die im Gegensatz zum ius dispositivum zwingendes Völkerrecht darstellen und in der Normenhierarchie über völkerrechtlichen Verträgen und über dem Völkergewohnheitsrecht stehen.
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